Sicherheitspolitik der KFO – Kredita – Finanz- & Factoring Organisation AG
1. Zweck
Diese Sicherheitspolitik legt die Grundprinzipien und Maßnahmen fest, mit denen die KFO AG die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen und IT-Systemen sicherstellt.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Auftragnehmer:innen und Partner, die Zugriff auf IT-Systeme und Daten der KFO AG haben.
3. Informationssicherheit
Vertraulichkeit: Alle vertraulichen Daten, insbesondere personenbezogene Kundendaten, werden geschützt und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht.
Integrität: Die Korrektheit und Vollständigkeit der Daten wird durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt.
Verfügbarkeit: IT-Systeme und Daten werden so betrieben, dass sie im erforderlichen Umfang verfügbar sind und Ausfallzeiten minimiert werden.
4. Zugriffskontrolle
Zugriff auf IT-Systeme nur nach Authentifizierung.
Rechte werden nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung vergeben.
Passwörter und Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und regelmäßig zu erneuern.
5. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß der Schweizer Datenschutzgesetzgebung (DSG/LPD) und der EU-DSGVO geschützt.
Daten werden ausschließlich für definierte Zwecke verwendet und nicht unbefugt weitergegeben.
6. Sicherheitsvorfälle
Sicherheitsvorfälle oder Verdachtsfälle sind unverzüglich der IT-Leitung zu melden.
Ein Verfahren zur Untersuchung und Behebung von Sicherheitsvorfällen ist implementiert.
7. Schulung und Sensibilisierung
Mitarbeitende werden regelmäßig zu Sicherheitsrichtlinien und Datenschutz geschult.
Sensibilisierung für Risiken wie Phishing, Social Engineering und Malware wird gefördert.
8. Technische Maßnahmen
Einsatz von Firewalls, Virenschutz, Verschlüsselung und Backup-Lösungen.
Regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches für alle Systeme.
9. Überprüfung und Audit
Die Einhaltung der Sicherheitspolitik wird regelmäßig intern geprüft.
Externe Audits können durchgeführt werden, um die Effektivität der Maßnahmen zu bewerten.
10. Verantwortung
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für Informationssicherheit.
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Sicherheitspolitik einzuhalten.